Sonstiges

Editorial zum Heft 09/2018

Kommunikation ist (fast) alles – auch in der Medizin. Bei jeder arbeitsteiligen Tätigkeit kommt es darauf an, dass Informationen richtig erhoben, richtig eingeordnet und verarbeitet und richtig weitergegeben und wieder aufgenommen werden. Ein Großteil der Fehler, die bei der ärztlichen Arbeit gemacht werden können, sind Kommunikationsfehler. Deshalb finden sich auch in jeder Ausgabe von [!] Oberarzt heute Beispiele missglückter Kommunikation – aus denen Sie lernen können!

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Der § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der behandelnden Ärzte. Die Wirksamkeit der Einwilligung des Patienten setzt voraus, dass der Patient nach Maßgabe von § 630e Absatz 1 bis 4 aufgeklärt worden ist. Läuft bei der Behandlung schicksalhaft etwas schief, ist es beliebte Strategie von Patientenanwälten – wenn sie schon keinen Behandlungsfehler nachweisen können – Kommunikationsfehler der Ärzte darzustellen. Immer wieder werden Verfahren angestrengt, in denen sich Ärzte rechtfertigen müssen, den Patienten nicht oder nicht genügend über Risiken aufgeklärt zu haben. Und immer wieder müssen Gerichte die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten neu abgrenzen. So machte es nun das Oberlandesgericht Dresden: Es entschied, dass es bei einem Kombinationseingriff nicht erforderlich ist , Operationsrisiken, die bei jedem der Eingriffe auch isoliert gesehen auftreten können, mehrfach anzusprechen. Mehr dazu auf den Seiten 4 bis 5.

Geschützt: Kombinationseingriff: Das Risiko muss nicht für jeden Schritt einzeln dargelegt werden

Eine latente Fehlerquelle in der Kommunikation lauert bei arbeitsteiligen Tätigkeit an den sog. Schnittstellen: Wird der Patient an mehrere andere Behandler überwiesen und werden an mehreren Stellen Befunde erhoben, können Informationen verloren gehen. Der Fall einer Hausärztin zeigt exemplarisch, wie fatal Schnittstellenprobleme werden können: Sie bekam Daten über einen ihrer Patienten von der behandelnden Klinik – und lies sie liegen. Ob die Ärztin sich nicht mehr zuständig fühlte oder die Daten einfach verbummelt hatte, blieb letztlich ungeklärt. Erst nach rund 20 Monaten erfuhr der Patient zufällig von ihr die Diagnose. In dieser Zeit war sein Tumor unbehandelt gewachsen… Mehr dazu auf den Seiten 12 bis 13.

Geschützt: Aus den Augen, aus dem Sinn? Arztbrief der Klinik nicht weitergeleitet – mit Folgen

 

Auch bei der täglichen Arbeit drohen Kommunikationsfehler und Informationsverluste an Schnittstellen. Gerade bei der bei mündlichen Übergabe von Daten lauern viele Fehlerquellen – sicher kennen Sie aus Ihrer Arbeit auch einen Fall von Fehlmedikation, der durch Missverständnisse und unsaubere Kommunikation entstanden ist. Mit der standardisierten „read back / repeat back“-Methode können Sie viele solcher Fehler vermeiden. Auf den Seiten 18 und 19 lesen Sie, wie das geht.

Geschützt: Fehlerquelle Telefon: Empfehlungen für eine sichere Kommunikation