Recht

Behandlungsfehler durch Unterlassen? -Medizinischer Standard ist entscheidend

von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Wer als Arzt eine Maßnahme unterlässt, die „zwingend“ geboten ist, begeht einen Behandlungsfehler. Ein solcher liegt aber bereits dann vor, wenn die unterbliebene Maßnahme im Behandlungszeitpunkt dem aktuellen medizinischen Standard zuwiderläuft. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss vom 22. Dezember 2015 in letzter Instanz entschieden (Az. VI ZR 67/15 ). 

 Der Fall

Nach einem Hinterwandinfarkt suchte ein Patient mit Herzkranzgefäßerkrankung wegen verschiedener Beschwerden – insbesondere Atemnot – mehrmals das Krankenhaus auf. Nach Monaten stellte sich heraus, dass die Zugänge zu seinem Bypass verstopft waren, sodass eine erneute Operation erforderlich war. Der Mann wurde allerdings zunächst nach Hause entlassen und suchte dann eine entsprechende Fachklinik auf. Zu der geplanten Operation kam es dort allerdings nicht mehr, weil der Patient vorher verstarb.

Die Witwe des Mannes trug vor, die Ärzte hätten die entscheidende Herzkatheteruntersuchung viel früher veranlassen müssen. Ihr Mann hätte aus dem örtlichen Krankenhaus sofort in die Fachklinik überwiesen werden müssen. Eine massiv gestaute Halsvene habe bereits früh auf Herzprobleme hingedeutet. Ihre Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung wurde allerdings abgewiesen.

Die Entscheidung

Nachdem auch ihre Berufung ohne Erfolg blieb, erwirkte die Witwe vor dem BGH die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht zur erneuten Entscheidung. Dieses habe übersehen, dass der Befund einer gestauten Halsvene bereits aus einem Arztbrief hervorging, der zwei Monate vor dem Tod des Patienten erstellt wurde. Womöglich sei eine frühere Herzkatheteruntersuchung auch deshalb zwingend notwendig gewesen, weil nach zehn Jahren mehr als 50 Prozent der Bypässe verschlossen seien.

PRAXISHINWEIS | Der BGH verweist deutlich auf die besondere Bedeutung des aktuellen medizinischen Standards. Dieser gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus berufsfachlicher Sicht erwartet werden kann. Er repräsentiert den Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der notwendig ist, um das Behandlungsziel zu erreichen. Somit ist der aktuelle medizinische Standard des eigenen Fachbereichs für Ärzte der entscheidende Faktor, um die im Rahmen einer Behandlung erforderliche Sorgfalt zu bestimmen. Arbeitet der Arzt entsprechend sorgfältig, vermeidet er Haftungsfälle.