Kategorie: Berufsrecht
Geschützt: Labormediziner delegierte zuviel: jetzt ist er gewerbesteuerpflichtig
[?] Leserfrage: Wie funktionieren die Suchthilfeprogramme der Ärztekammern?
Die Ärztekammern bieten gute mehrstufige Interventionsprogramme an, in denen Behandlung, Nachsorge und Kontrolle individuell mit dem Suchtkranken vereinbart und auch überwacht werden. Die Kammern müssen auch anonymen Hinweisen nachgehen. Sie als Vorgesetzter eines suchtkranken Mitarbeiters sollten sich nicht scheuen, einen Verdachtsfall (auch anonym) an die Ärztekammer zu melden. „[?] Leserfrage: Wie funktionieren die Suchthilfeprogramme der Ärztekammern?“ weiterlesen
Geschützt: Geistheilen gehört zum Gesundheitswesen
Geschützt: Unbegründete Untersuchungen der Intimregion (und mehr) kosten die Approbation
Geldstrafe für Arzt wegen überteuerter Anwendungsbeobachtungen
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
– www.christmann-law.de
Erhält ein Arzt für eine dokumentierte Anwendungsbeobachtung 193 EUR, so ist dies unangemessen hoch und verstößt damit gegen das Zuwendungsverbot. Nach der Berufsordnung ist es Ärzten nicht gestattet, im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung Geschenke oder andere Vorteile anzunehmen, wenn nicht deren Wert geringfügig ist. Das Berufsgericht für Heilberufe Berlin legt in seiner Entscheidung auch eine Grenze für die Entlohnung der Anwendungsbeobachtungen fest. „Geldstrafe für Arzt wegen überteuerter Anwendungsbeobachtungen“ weiterlesen