Auch ein Patient, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, kann keine Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkasse für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem heilpraktischen Naturheilzentrum verlangen. „Keine Kostenübernahme für Behandlung chronischer Erschöpfung im Naturheilzentrum“ weiterlesen
Kategorie: Vertragsarztrecht
Klinikarzt mit vertragsärztlicher Tätigkeit muss KV-Bereitschaftsdienste leisten
Ein Klinik-Chefarzt, der gleichzeitig auch als Vertragsarzt zugelassen ist, muss am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen. „Klinikarzt mit vertragsärztlicher Tätigkeit muss KV-Bereitschaftsdienste leisten“ weiterlesen
Arzt darf darauf vertrauen, dass eine Überweisung der Klinik rechtens ist
Erhält ein Arzt eine Überweisung (die nicht als eine Fälschung erkennbar ist), so darf er darauf vertrauen, dass diese richtig ist. Durfte der überweisende Arzt keine Überweisung vornehmen, so geht dies allenfalls zu Lasten des überweisenden Arztes. „Arzt darf darauf vertrauen, dass eine Überweisung der Klinik rechtens ist“ weiterlesen
Geschützt: Persönliche Behandlung oder mehr? Was macht eigentlich die Leistung eines Chefarztes aus?
Geschützt: [?] Leserfrage: Was sind Kernleistungen des Wahlarztes bei der psychiatrischen Behandlung?
Geschützt: [?] Leserfrage: Was sind Kernleistungen des Wahlarztes – Einzelaspekte
Geschützt: MVZ: Bewerbung um Vertragsarztsitz nur mit einem Konzept genügt (noch?) nicht
Statik vs. Dynamik: Bundesgerichtshof verneint das Liquidationsrecht durch Honorarärzte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Honorarärzte nicht zum Kreis der liquidationsberechtigten Wahlärzte gehören. Honorarärzte dürfen also wahlärztliche Leistungen nicht abrechnen. Die Folgen dieser Entscheidung können für die Kliniken und für die medizinische Versorgung weitreichend sein. „Statik vs. Dynamik: Bundesgerichtshof verneint das Liquidationsrecht durch Honorarärzte“ weiterlesen
Wann der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt
Die vertragsärztliche Verordnung bzw. Einweisung ist keine formale Voraussetzung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten. Maßgeblich ist allein, ob die Patienten der Krankenhausbehandlung bedürten.
von Rechtsanwalt Philip Christmann, Fachanwalt für Medizinrecht,
Berlin/Heidelberg, www.christmann-law.de