Sonstiges

Editorial zum Heft 06/2018

Liebe Leserin,
lieber Leser

viel dreht sich im Arztberuf um Kommunikation.

Immer wieder gibt es Gerichtsverfahren und Schadensersatzprozesse, weil die Kommunikation zwischen Arzt und Patient nicht optimal verlief und weil der Arzt nicht jeden Behandlungsschritt ausführlich, für Laien nachvollziehbar und in einfacher Sprache erklärt und zur Auswahl gestellt hat.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden macht es den Ärzte nun leichter: Sie müssen nicht jeden Behandlungsschritt (hier. bei der Abklärung auf Meninggitis beim Kleinkind) haargenau kommunizieren und dokumentieren. Voraussetzung ist, dass die Behandlungspfade intern so festgeschrieben sind, dass man davon ausgehen kann, dass jeder Diagnose- oder Behandlungsschritt auch routinemäßig stattfindet. Mehr dazu hier

Mängel in der Dokumentation – wie Routinen (und ein Qualitätsmanagement) Sie retten

Kommunikationmuffeln dagegen hat ein anderes Urteil einen Riegel vorgeschoben: Ein Arzt, der einen willenlos dementen Patienten mit infauster Prognose munter weiter behandelt, ohne mit dessen Betreuer über Sinn und Ziel dieser Therapie zu kommunizieren, ist schadensersatzpflichtig. Wichtig in diesem Zusammenhang – und dies wird in Zukunft wohl stärker in die Rechtsprechung einfließen – ist die Festellung des Oberlandesgerichts München, dass es so etwas wie ein „erlittenes Leben“ gibt: Leben als Schaden. Der Anwalt des Klägers sieht in diesem Urteil denn auch „eine Wende in der Medizinethik“. Mehr dazu hier:

Geschützt: Immer weiter behandeln – ohne zu kommunizieren?

Und noch etwas in eigener Sache: Journalismus ist Dienstleistung und keine kommunikative Einbahnstraße. Deshalb freue ich mich über die vielen Leserzuschriften mit Lob und Tadel und mit sehr konkreten Fragen! Auf den folgenden drei Seiten lesen Sie, wie einer unserer juristischen Fachautoren Stellung nimmt zu einem nicht seltenen Problem: Einem Leser wurde eine Chefarztstelle zugesagt – und dann wurde er im Regen stehen gelassen.
Mehr dazu hier:

Geschützt: Leserfrage: Krankenhaus tritt von der Stellenzusage zurück – ist das rechtlich in Ordnung?

Auch wenn wir hier im Heft keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten dürfen, ist dieser Fall aus der Praxis den Kolleginnen und Kollegen doch sicher nützlich, wenn sie in eine solche Situation kommen.