ElterngeldPlus: Neue Rechte und mehr Familienzeit für den Oberarzt?

von Rechtsanwalt Karsten Kienitz, CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft, Münster, www.curacon-recht.de

Seit einem Jahr ist es mit „ElterngeldPlus“ auch dem Oberarzt leicht möglich, seine Arbeitszeit flexibler zu gestalten, nachdem er Vater geworden ist. Zudem kann er die Bezugszeit des Elterngeldes verdoppeln. Vielen Oberärzten ist ElterngeldPlus aber unbekannt. Dabei ist es gerade für sie wegen der Arbeitsbelastung attraktiv, eine Familien-Auszeit zu nehmen.

ElterngeldPlus: Die wichtigsten Aspekte

Statt des bisherigen Elterngeldes kann bei einer Teilzeitbeschäftigung ElterngeldPlus bezogen werden. Aus einem Elterngeld-Monat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate, wobei die Höhe des Elterngeldes halbiert wird. Damit verlängert sich die maximale Bezugsdauer von 14 auf 28 Monate.

Flexible Übertragung der Elternzeit auf spätere Zeiträume

Bisher kann die Elternzeit in zwei Abschnitte aufgeteilt werden. Künftig kann die Elternzeit in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate können dabei auf das dritte bis achte Lebensjahr übertragen werden.

Keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich

Die Zustimmung des Arbeitgebers ist künftig nicht mehr erforderlich! Die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag muss lediglich mit einer Frist von sieben Wochen, die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag mit einer Frist von 13 Wochen angezeigt werden. Der Arbeitgeber kann lediglich die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags.

PRAXISHINWEIS | Anträge auf Teilzeitarbeit gelten – wenn sie die Zeit vor dem dritten Lebensjahr betreffen – als angenommen, wenn die Klinikleitung als Arbeitgeber diesen nicht mit einer Frist von vier Wochen widerspricht.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz während der Elternzeit sowie für den Zeitraum von acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bleibt wie bisher bestehen. Für eine Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr beträgt die Kündigungsschutzfrist künftig 14 Wochen.

FAZIT | Sprechen Sie als Oberarzt Ihre Pläne zur Elternzeit frühzeitig an, damit entsprechende Vertretungskräfte rechtzeitig organisiert werden können.