Erste Tarifverhandlungen für Angestellte im ambulanten Bereich

Bundesweit arbeiten bereits über 36.000 Ärztinnen und Ärzte als Angestellte im ambulanten Bereich – die Zahlen steigen jährlich um zehn Prozent. In Rheinland-Pfalz gibt es nun Tarifverhandlungen für diese Ärzte­gruppe.

Eine Anstellung im Bereich der Niederlassung hat für die Betroffenen oftmals zur Folge, dass die aus dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes gewohnten tariflichen Standards in den Krankenhäusern plötzlich nicht mehr gelten. Jeder Einzelne muss dort selbst über seine Arbeitsbedingungen verhandeln.

Mitunter liegen die Gehälter im ambulanten Bereich unter dem Klinik-Standard und die in den Tarifverträgen übliche automatische Dynamisierung der Gehälter fehlt gänzlich, ebenso meist konkrete Vereinbarungen zu Überstunden, Arbeitszeiten, Fortbildungsurlaub, betrieblicher Altersversorgung oder zum Krankengeldzuschuss. Auch eine Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes ist nur durch die „Opt-out“-Reglung eines Tarifvertrages möglich.

Nun beschlossen der Marburger Bund und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz, Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ aufzunehmen. Es ist erklärtes Ziel, die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ mit eigenen Tarifverträgen zu verbessern, damit der Wechsel aus der Klinik nicht zu Verschlechterungen führt.