Recht

Gehalts-Gier beim MDK: Verwaltungsrats-Vorsitzende müssen Schadenersatz zahlen

Die ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Niedersachsen wurden zum Schadenersatz für unrechtmäßige Erhöhungen des Geschäftsführergehalts verurteilt (Az.: L 16 KR 61/16).

Der Geschäftsführer des MDK fühlte sich nicht mehr angemessen bezahlt. Da eine Gehaltserhöhung auf politischer Ebene nicht durchsetzbar war, vereinbarte er mit den Verwaltungsratsvorsitzenden eine außertarifliche Zulage, die zu einer effektiven Gehaltserhöhung von B3 auf B7 (von ca. 7.500 auf ca. 9.500 € p.m.) führte. Die Angelegenheit wurde vertraulich behandelt; der Verwaltungsrat wurde nicht beteiligt.

Nachdem das Landesprüfungsamt den Vorgang aufgeklärt hatte, wurden die Beklagten von ihren Ämtern entbunden. Sie gaben sich jedoch keiner Schuld bewusst: Sie hätten dem Geschäftsführer vertraut, der sie für seine Zwecke manipuliert habe. Sie seien Quereinsteiger und würden die Aufgaben aufgrund politischer Interessenvertretungen wahrnehmen.

Das Landessozialgericht Celle-Bremen hat nun eine Haftung der Beklagten für einen Gesamtschaden von ca. 410.000 Euro festgestellt: Bei der Übernahme eines solchen Amtes sei zu erwarten, dass der Betreffende sich mit seinen Pflichten vertraut mache. Unkenntnis befreie nicht von der Haftung.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.3.2019 – L 16 KR 61/16