{"id":340,"date":"2015-12-27T15:31:41","date_gmt":"2015-12-27T15:31:41","guid":{"rendered":"http:\/\/oberarztheute.apps-1and1.net\/?p=340"},"modified":"2017-11-27T15:34:14","modified_gmt":"2017-11-27T15:34:14","slug":"neues-sterbehilfe-gesetz-was-muss-der-oberarzt-hierzu-jetzt-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340","title":{"rendered":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen?"},"content":{"rendered":"<p class=\"Autorenzeile\"><em>von Rainer Hellweg, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht, armedis Rechtsanw\u00e4lte, Hannover, <\/em><a href=\"http:\/\/www.armedis.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em>www.armedis.de<\/em><\/a><\/p>\n<p class=\"Grundtext\"><strong>Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe ist in Deutschland k\u00fcnftig verboten. Am 6.\u00a0November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die zugrunde liegende Rechtslage, in welchen F\u00e4llen Sterbehilfe erlaubt ist und wann nicht, hat sich zwar nicht ver\u00e4ndert &#8211; trotzdem gibt es einiges, was der Oberarzt zu dem Thema jetzt wissen sollte.<\/strong> <!--more--><\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-mittel\">Was bringt das neue Gesetz?<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Der Gesetzentwurf tritt am Tag nach der Verk\u00fcndung in Kraft und sieht folgende neue Regelung in \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 217 StGB: Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/217.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">217<\/a> des Strafgesetzbuches (StGB) vor:<\/p>\n<div class=\"tabelle_scroll\">\n<table class=\"basis-tabelle\" width=\"100%\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"05\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"Kastenueberschrift\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\n<div class=\"Ueberschrift-klein\">\n<ul class=\"gross\">\n<li>\u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 217 StGB: Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/217.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">217<\/a> StGB: Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td class=\"KastenPurZelle\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\">\n<div class=\"Grundtext-Kasten\">\n<p>(1) Wer in der Absicht, die Selbstt\u00f6tung eines anderen zu f\u00f6rdern, diesem hierzu gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig die Gelegenheit gew\u00e4hrt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig handelt und entweder Angeh\u00f6riger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahe steht.<\/p>\n<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">Kein vollst\u00e4ndiges Verbot der Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Das Gesetz verfolgt nicht das Ziel, die Beihilfe zum Suizid g\u00e4nzlich zu verbieten; das entsprechende gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Dienstleistungsangebot soll jedoch verhindert werden. Die Assistenz zum Suizid soll nicht als \u201enormale Behandlungsoption erscheinen\u201c &#8211; so die Gesetzesbegr\u00fcndung.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">Was hei\u00dft \u201egesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig\u201c?<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Die Kritik am Gesetzentwurf: Er regele nicht klar, wann die Assistenz beim Suizid \u201egesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig\u201c und damit verboten sei. Strafbar w\u00e4ren hiernach unzweifelhaft Angebote wie solche des Vereins Sterbehilfe Deutschland. Verstehe man \u201egesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig\u201c aber so, dass es auf den Wiederholungsfall ankomme, k\u00f6nnten sich auch \u00c4rzte strafbar machen &#8211; so die Kritiker.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Die Begr\u00fcndung zum Gesetzentwurf stellt hierzu klar, dass der Begriff \u201egesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfig\u201c im Gegensatz zu \u201egewerbsm\u00e4\u00dfig\u201c keine Gewinnerzielungsabsicht erfordere. Auch unentgeltliche Sterbehilfeangebote k\u00f6nnen somit in den Anwendungsbereich der Strafvorschrift fallen. Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfiges Handeln im Sinne des \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 217 StGB: Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/217.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">217<\/a> StGB setze lediglich einen \u201edauerhaften oder wiederkehrenden Bestandteil\u201c der T\u00e4tigkeit voraus.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Angeh\u00f6rige werden ausdr\u00fccklich von der Strafbarkeit ausgenommen &#8211; sie d\u00fcrfen beim Suizid assistieren. Aber f\u00fcr \u00c4rzte, die regelm\u00e4\u00dfig mit Sterbenden zu tun haben &#8211; wie etwa Palliativmediziner &#8211; geh\u00f6rt der Umgang hiermit dauerhaft und wiederkehrend zu ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit. Insofern ist es nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs in der Tat nicht ausgeschlossen, dass sich auch \u00c4rzte gem\u00e4\u00df \u00a7 <a class=\"dejure\" title=\"\u00a7 217 StGB: Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige F\u00f6rderung der Selbstt\u00f6tung\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/217.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">217<\/a> StGB strafbar machen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-mittel\">Grunds\u00e4tze zur Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Abgesehen vom Verbot der gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfigen Sterbehilfe wird die bestehende Rechtslage durch das aktuelle Gesetz bewusst nicht ge\u00e4ndert. Nach wie vor gelten juristisch f\u00fcr die Sterbehilfe folgende Kategorien:<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">1. Direkte aktive Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Auch weiterhin ist in Deutschland die direkte aktive Sterbehilfe klar verboten und strafbar. Gemeint ist gezieltes T\u00f6ten, das nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung steht. Wer also zum Beispiel eine Giftspritze setzt, um das Leiden des Patienten zu beenden, macht sich auch bei entsprechendem Verlangen des Patienten strafbar.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">2. Indirekte aktive Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Mit indirekter aktiver Sterbehilfe sind F\u00e4lle gemeint, in denen sich die Lebensverk\u00fcrzung beim Patienten als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene Nebenfolge einer \u00e4rztlich gebotenen schmerzlindernden Medikation darstellt. Hier wendet die Rechtsprechung die Regeln des sogenannten strafrechtlichen Notstands an, was zur Straflosigkeit f\u00fchren kann. Begr\u00fcndung: Die Erm\u00f6glichung eines Todes in W\u00fcrde und Schmerzfreiheit in \u00dcbereinstimmung mit dem Patientenwillen wird als h\u00f6herwertiges Rechtsgut betrachtet als die Aussicht, unter schwersten, insbesondere sogenannten Vernichtungsschmerzen noch kurze Zeit l\u00e4nger leben zu m\u00fcssen.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">3. Passive Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Von der aktiven wurde lange Zeit die passive Sterbehilfe abgegrenzt, gekennzeichnet durch ein Unterlassen des Arztes, zum Beispiel durch Verzicht auf lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen wie Reanimation, k\u00fcnstliche Ern\u00e4hrung, Bluttransfusionen etc. In solchen F\u00e4llen ist dies nicht strafbar, wenn es dem Patientenwillen entsprach und der unmittelbare Sterbevorgang bereits eingesetzt hatte.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Die Abgrenzung von aktiver zu passiver Sterbehilfe war jedoch problematisch. Hintergrund war die Frage, ob es wirklich einen Unterschied f\u00fcr die strafrechtliche Bewertung macht, ob der behandelnde Arzt zum Beispiel &#8211; straflos &#8211; auf das Legen einer Ern\u00e4hrungssonde verzichtet oder &#8211; strafbar &#8211; eine bestehende Versorgungsleistung unterbindet, zum Beispiel etwa die Infusion abklemmt.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Mit einem richtungsweisenden Urteil vom 25. Juni 2010 (Az. 2 StR 454\/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) f\u00fcr mehr Rechtsklarheit gesorgt. Er hat den Begriff des Behandlungsabbruchs herausgearbeitet, wof\u00fcr die Unterscheidung zwischen passivem Unterlassen und aktivem Tun nicht mehr relevant ist. Wenn dies dem Patientenwillen entspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode f\u00fchrenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen, kann seitdem auch eine Unterbindung der Versorgungsleistung durch aktives Tun straflos sein.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-klein\">4. Assistierter Suizid<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Hierunter versteht man die sogenannte \u201eBeihilfe zur Selbstt\u00f6tung\u201c. Dies bedeutet: Der Sterbewillige nimmt selbstst\u00e4ndig eine Substanz zur Selbstt\u00f6tung ein. Diese wurde ihm von einer anderen Person &#8211; einem Angeh\u00f6rigen oder auch einem Arzt oder Sterbehelfer &#8211; zur Verf\u00fcgung gestellt. Der letzte Schritt bleibt aber dem Sterbewilligen \u00fcberlassen. Er muss die f\u00fcr ihn vorbereitete t\u00f6dliche Substanz selbst einnehmen.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Vom Grundsatz her ist die Beihilfe zur Selbstt\u00f6tung in Deutschland nicht strafbar. Der Grund: Da der Suizid selbst nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfehandlung hierzu keine Strafbarkeit ausl\u00f6sen. Allerdings kommt eine Strafbarkeit wegen Unterlassung aufgrund der sogenannten Garantenpflicht in Betracht. Derjenige, der der Selbstt\u00f6tung beiwohnt, ist unter Umst\u00e4nden dazu verpflichtet, dem bewusstlosen Suizidenten Hilfe zu leisten. Die Rechtslage ist also teilweise widerspr\u00fcchlich:<\/p>\n<ul class=\"gross q0\">\n<li>Der Angeh\u00f6rige darf zwar dem Sterbewilligen eine \u00dcberdosis Schlaftabletten bereit legen.<\/li>\n<li>Wenn aber der Suizident nach Schlucken der Tabletten bewusstlos geworden ist, kann f\u00fcr die anwesenden Personen die rechtliche Verpflichtung entstehen, unverz\u00fcglich den Notarzt zu alarmieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"Grundtext\">Diesen Widerspruch hat auch das neue Gesetz nicht aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Die \u00e4rztliche Muster-Berufsordnung (MBO-\u00c4), die von der Bundes\u00e4rztekammer aufgestellt wird, verbietet es \u00c4rzten, einen assistierten Suizid durchzuf\u00fchren. Da dies jedoch nicht alle Landes\u00e4rztekammern in ihren Berufsordnungen &#8211; die rechtlich ma\u00dfgeblich sind &#8211; \u00fcbernommen haben, gibt es hier l\u00e4nderspezifische Unterschiede.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-mittel\">Intensive Diskussion um Sterbehilfe<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Nicht nur im Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzesabstimmung wird eine m\u00f6gliche Liberalisierung der Sterbehilfe in Deutschland seit vielen Jahren diskutiert. Die Gegner bef\u00fcrchten, dass sich Patienten durch eine liberalere Gesetzgebung motiviert oder sogar unter Druck gesetzt f\u00fchlen k\u00f6nnten, das eigene Lebensende fr\u00fcher herbeizuf\u00fchren. Selbst wenn dies von Angeh\u00f6rigen nicht explizit angesprochen wird: Wer m\u00f6chte seiner Familie als auswegloser Pflegefall \u201ezur Last fallen\u201c, wenn die Sterbehilfe erleichtert w\u00fcrde?<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Letztlich muss sowohl juristisch als auch ethisch prim\u00e4r der Wille des Patienten ma\u00dfgeblich sein, ob dieser noch weiter am Leben erhalten werden m\u00f6chte oder nicht. Wenn der Patient seinen Willen nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann, gilt es, den mutma\u00dflichen Willen des Patienten zu ermitteln &#8211; es sei denn, es ist etwa ein Betreuer oder ein Bevollm\u00e4chtigter bestellt. Auf der anderen Seite berichten viele Palliativmediziner, dass selbst Patienten, die sich zuvor klar gegen lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen entschieden hatten, im Angesicht des Todes einen ungeahnten Lebensdrang versp\u00fcren und in dieser Situation ihre Meinung \u00e4ndern. Dies macht es noch einmal schwieriger, mit zuvor gefassten Standpunkten oder Patientenverf\u00fcgungen umzugehen.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-mittel\">Wozu ist der Arzt rechtlich verpflichtet?<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">Nach strafrechtlichen Ma\u00dfgaben besteht f\u00fcr den Arzt in jedem Fall die Verpflichtung, innerhalb der rechtlichen Vorgaben den erkl\u00e4rten oder mutma\u00dflichen Willen des Patienten zu ber\u00fccksichtigen und diesem Folge zu leisten. Tut er dies nicht, k\u00f6nnen zum Beispiel Infusionen gegen den Willen des Patienten den Tatbestand der K\u00f6rperverletzung erf\u00fcllen. Auch hierzu gibt es bereits Urteile aus der Rechtsprechung.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Juristisch zu unterscheiden ist zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverf\u00fcgung. Durch die Vorsorgevollmacht wird f\u00fcr den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst entscheiden kann, ein Bevollm\u00e4chtigter erm\u00e4chtigt, nach dem Willen des Patienten diesen bei der Entscheidung zu vertreten. In der Patientenverf\u00fcgung bestimmt der Verf\u00fcgende selbst, welche Behandlungsma\u00dfnahmen nach seinem Willen durchgef\u00fchrt oder unterlassen werden sollen, selbst wenn der Patient dann seinen Willen nicht mehr \u00e4u\u00dfern kann.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">Liegt eine wirksame schriftliche Patientenverf\u00fcgung vor, ist diese sowohl f\u00fcr den Betreuer als auch f\u00fcr den behandelnden Arzt bindend. Aber selbstverst\u00e4ndlich gilt: Solange der Patient noch einen eigenen Willen bilden kann, kann er sich umentscheiden. Entgegen der vorher schriftlich verfassten Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen lebensverl\u00e4ngernde Ma\u00dfnahmen vom Patienten gew\u00fcnscht und m\u00fcssen dann vom Arzt vorgenommen werden.<\/p>\n<h2 class=\"Ueberschrift-mittel\">Wie sollen sich \u00c4rzte verhalten?<\/h2>\n<p class=\"Grundtext\">In Situationen der Sterbebegleitung sind generelle Handlungsempfehlungen schwierig. Die richtige Vorgehensweise h\u00e4ngt immer von den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab, was durch die behandelnden \u00c4rzte gewissenhaft zu pr\u00fcfen ist. Einen Ausweg aus dieser oft sehr schwierigen Situation und dem haftungsrechtlichen \u201eMinenfeld\u201c bietet den \u00c4rzten auch die aktuelle gesetzliche Neuregelung nicht.<\/p>\n<p class=\"Grundtext\">In Zweifelsf\u00e4llen besteht das geringere juristische Risiko sicherlich darin, nach dem Grundsatz \u201ein dubio pro vita\u201c zu entscheiden und einen Behandlungsabbruch nicht vorzunehmen. Gleichwohl betont die Rechtsprechung immer wieder, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Patientenwille zu beachten sind.<\/p>\n<div class=\"tabelle_scroll\">\n<table class=\"basis-tabelle\" style=\"height: 294px;\" width=\"598\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"05\">\n<tbody>\n<tr>\n<td class=\"Kasteninhalt\" style=\"width: 584px;\" colspan=\"1\" rowspan=\"1\"><b>PRAXISHINWEISE | <\/b> Um den Patientenwillen feststellen zu k\u00f6nnen, sollten Ober\u00e4rzte, die einen Sterbenden behandeln, in jedem Fall nach Kr\u00e4ften nachforschen, ob eine Patientenverf\u00fcgung vorliegt, ob ein Betreuer zust\u00e4ndig ist oder eine Vorsorgevollmacht besteht. Wenn sich das Versterben eines Patienten in der Klinik abzeichnet, sollte m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig Kontakt mit den Angeh\u00f6rigen oder nahestehenden Personen aufgenommen werden. Relevante Gespr\u00e4che mit Angeh\u00f6rigen, Betreuern oder auch einem zust\u00e4ndigen Richter sollten in der Patientenakte schriftlich festgehalten werden. Falls es sp\u00e4ter zu einem Prozess kommt, kann dies bei der Beweisf\u00fchrung sehr hilfreich sein.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Quelle: Ausgabe 08 \/ 2015 | Seite 1 | ID 43750664<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Rainer Hellweg, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht, armedis Rechtsanw\u00e4lte, Hannover, www.armedis.de Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe ist in Deutschland k\u00fcnftig verboten. Am 6.\u00a0November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die zugrunde liegende Rechtslage, in welchen&#46;&#46;&#46;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[16],"tags":[62],"class_list":["post-340","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-recht","tag-berufsrecht"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"von Rainer Hellweg, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht, armedis Rechtsanw\u00e4lte, Hannover, www.armedis.de Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe ist in Deutschland k\u00fcnftig verboten. Am 6.\u00a0November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die zugrunde liegende Rechtslage, in welchen&#046;&#046;&#046;\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"[!] Oberarzt heute\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2015-12-27T15:31:41+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2017-11-27T15:34:14+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Redaktion\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Redaktion\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"8\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340\"},\"author\":{\"name\":\"Redaktion\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73\"},\"headline\":\"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen?\",\"datePublished\":\"2015-12-27T15:31:41+00:00\",\"dateModified\":\"2017-11-27T15:34:14+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340\"},\"wordCount\":1594,\"keywords\":[\"Berufsrecht\"],\"articleSection\":[\"Recht\"],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340\",\"url\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340\",\"name\":\"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/#website\"},\"datePublished\":\"2015-12-27T15:31:41+00:00\",\"dateModified\":\"2017-11-27T15:34:14+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?p=340#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen?\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/\",\"name\":\"[!] Oberarzt heute\",\"description\":\"\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73\",\"name\":\"Redaktion\",\"url\":\"https:\\\/\\\/oberarzt-heute.de\\\/?author=1\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute","og_description":"von Rainer Hellweg, Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht, armedis Rechtsanw\u00e4lte, Hannover, www.armedis.de Gesch\u00e4ftsm\u00e4\u00dfige Sterbehilfe ist in Deutschland k\u00fcnftig verboten. Am 6.\u00a0November 2015 ist ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet worden. Die zugrunde liegende Rechtslage, in welchen&#46;&#46;&#46;","og_url":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340","og_site_name":"[!] Oberarzt heute","article_published_time":"2015-12-27T15:31:41+00:00","article_modified_time":"2017-11-27T15:34:14+00:00","author":"Redaktion","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Redaktion","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"8\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340"},"author":{"name":"Redaktion","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/#\/schema\/person\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73"},"headline":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen?","datePublished":"2015-12-27T15:31:41+00:00","dateModified":"2017-11-27T15:34:14+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340"},"wordCount":1594,"keywords":["Berufsrecht"],"articleSection":["Recht"],"inLanguage":"de"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340","url":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340","name":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen? - [!] Oberarzt heute","isPartOf":{"@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/#website"},"datePublished":"2015-12-27T15:31:41+00:00","dateModified":"2017-11-27T15:34:14+00:00","author":{"@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/#\/schema\/person\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?p=340#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Neues Sterbehilfe-Gesetz: Was muss der Oberarzt hierzu jetzt wissen?"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/#website","url":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/","name":"[!] Oberarzt heute","description":"","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/#\/schema\/person\/4993cf09df7d258f6b627413939bfd73","name":"Redaktion","url":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/?author=1"}]}},"wp-worthy-pixel":{"ignored":false,"public":null,"server":null,"url":null},"wp-worthy-type":"normal","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/340","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=340"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/340\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=340"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=340"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/oberarzt-heute.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=340"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}