Recht

Kann man sich als Arzt selbst krankmelden?

Wer einen Gerichtstermin aus gesundheitlichen Gründen vertagen möchte, muss ein Attest vorlegen. Was aber, wenn man selbst Arzt ist? Kann man sich dann selbst entschuldigen und wenn ja, worauf muss man dabei achten?

von Rechtsanwalt Philipp Christmannn,
www.christmann-law.de

Ein Arzt wollte sich selbst entschuldigen, indem er dem Gericht schrieb, er habe eine akute Myokardinsuffizienz. Er sei selbst „subjektiv überzeugt“ dass er verhandlungsunfähig ist. Das Bundessozialgericht sagt dazu, dass Atteste so abgefasst sein müssen, dass das Gericht die Verhandlungsunfähigkeit ohne Weiteres erkennen kann. Dass der Arzt an „akuter Myokardinsuffizienz“ leide, besage nicht, ob er in der Lage ist, einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Auch wenn ein Arzt sich selbst entschuldigen wolle, müsse er ärztliche Befunde beifügen.

Maßgebliche Vorschrift ist hier § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Es ist durchaus sinnvoll, sich von einem Kollegen Verhandlungsunfähigkeit attestieren zu lassen, anstatt dies selbst zu tun. Die Krankheit muss beschrieben werden, ebenso wie der Schweregrad und die Fähigkeit, einer Verhandlung konzentriert zu folgen, Fragen zu stellen oder zu beantworten. Es ist der sicherste Weg, wenn der geladene Arzt auch noch einen weiteren (aktuellen!) Arztbrief oder Befundbericht beifügt, um das Attest zu untermauern.

[!] Ähnliche Regeln gelten bei der Befreiung vom Bereitschaftsdienst: Auch hier muss in dem Attest im Einzelnen dargelegt werden, inwieweit die Fähigkeit des Arztes, die Bereitschaftsdienste zu erbringen, durch die Erkrankung (dauerhaft) eingeschränkt ist.

Bundessozialgericht, 3.4.2019 – B 6 KA 30/18 B