Recht

Kliniken und Praxen: Können Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Impfung zwingen?

Können Arbeitgeber Arbeitnehmer zur Impfung zwingen? Und gelten gelten Sonderregeln für Beschäftigte in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen?

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht VDAA Volker Görzel, Köln

Ganz klar, Nein. Natürlich wird dringend empfohlen, sich gegen Corona impfen zu lassen. Dennoch besteht keine Pflicht. Die Impfung ist freiwillig, weshalb erst Recht Arbeitgeber die Pflicht zur Impfung gegenüber ihren Beschäftigten nicht anordnen dürfen.

Eine arbeitsrechtliche Weisung mit dem Inhalt, dass man sich impfen lassen soll, ist also nicht rechtmäßig und damit unwirksam. Sie muss nicht befolgt werden.

Arbeitnehmer, die deshalb eine Abmahnung oder sogar die Kündigung erhalten, haben unserer Erfahrung nach gute Chancen, einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen.

Gelten Sonderregeln für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen?

Gelten Sonderregeln für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen? Auch hier heißt es derzeit ganz klar „Nein“. Entsprechende Vorstöße gab es zwar aus der Politik, durchgesetzt haben diese sich aber bislang nicht. Die Impfung ist auch im Bereich Pflege freiwillig.

Zu beachten ist allerdings, dass nach dem Infektionsschutzgesetz ein erhöhter Schutzbedarf in Bezug auf Infektionen in bestimmten Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehaeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, besteht.

In diesen Einrichtungen muss sichergestellt sein, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen nicht entstehen zu lassen. Getroffen werden können aber nur Maßnahmen, die auch rechtlich zulässig sind. Gegenwärtig ist das bei der Corona-Impfung nicht der Fall.