Neue EBM-Vergütung für die ambulante Notfallbehandlung

 Seit dem 01.04.2017 ist die Vergütung für die Behandlung von ambulanten Notfallpatienten im Krankenhaus neu geregelt. 

Es gibt die neuen Schweregradzuschläge Nrn. 01223 und 01224 EBM: Diese können bei folgenden gesicherten Behandlungsdiagnosen berechnet werden: Frakturen im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und Metatarsus, Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten (S06.0 und S06.70), akute tiefe Beinvenenthrombose, hypertensive Krise, Angina pectoris (ausgenommen: ICDI20.9), Pneumonie und akute Divertikulitis.

Für die Abklärung, ob Notfallpatienten abzuweisen sind, wenn keine sofortigen Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind und eine Behandlung durch einen Vertragsarzt möglich ist, stehen die Nr. 01205 EBM für die Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr an Werktagen und die Nr. 01207 EBM für die übrige Zeit zur Verfügung.