Gesundheitspolitik

Petition zu Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz und die Arbeitszeitregelungen in Tarifverträgen

openPetition hat eine Petition des Marburger Bundes Baden-Württemberg nun offiziell im Petitionsausschuss von Baden-Württemberg eingereicht. 21.844 Unterstützende hatten die Petition unterstützt – jetzt ist die Politik dran.

Die Petition im Wortlaut:

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und gegen die Arbeitszeitregelungen in Tarifverträgen für den ärztlichen Dienst sind in nahezu allen Kliniken in Baden-Württemberg – seien es private, kirchliche oder öffentliche Krankenhäuser – zu beobachten.

Die besten gesetzlichen Regelungen und gut ausgehandelten Tarifverträge verfehlen ihre Wirkung, wenn sie nicht eingehalten werden.

Auch auf Patientinnen und Patienten wirken sich die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg negativ aus. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belegt z.B., dass die Gefahr von Unfällen am Arbeitsplatz mit der Arbeitsdauer korreliert. Je länger man arbeitet, desto größer ist auch die Gefahr, Fehler zu begehen.

Die öffentliche Hand hat die gesetzliche Pflicht, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu überprüfen. Insbesondere in Baden-Württemberg wurde diese Verpflichtung in den vergangenen Jahren massiv vernachlässigt. Dies wollen wir ändern.

Wir fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg auf, von der rein anlassbezogenen Überprüfung von Arbeitszeitgesetzverstößen im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern erst nach individuellen Anzeigen durch Ärztinnen und Ärzte abzurücken und regelmäßige, anlassunabhängige Kontrollen im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern Baden-Württembergs durchzuführen.

Begründung

Den Patientinnen und Patienten zu helfen, steht im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit. Durch die Einhaltung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes und der tarifvertraglichen Regelungen werden Ärztinnen und Ärzte entlastet. Patientinnen und Patienten wollen von gesunden und ausgeruhten Ärztinnen und Ärzten behandelt werden, die auch genügend Zeit für sie haben. Durch die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern wird somit durch die mittelbare Entlastung der Ärztinnen und Ärzte auch den Patientinnen und Patienten geholfen.“