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Urteil wegen lebensgefährlicher Insulingaben durch Altenpflegehelferin rechtskräftig

Eine Altenpflegerin aus Unterfranken, die zwei Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt.

Der 6. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte. Die Anklage hatte wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert.

Die Altenpflegehelferin hatte im November 2020 zwei Bewohnerinnen eines Pflegeheims ohne medizinische Indikation Insulin in lebensgefährlichen Mengen gespritzt. Sie wollte erreichen, dass die 81 bzw. 85 Jahre alten Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden; hiervon versprach sie sich eine Arbeitsentlastung. Die geschädigten Frauen wurden gerettet.

Im Oktober 2021 hatte das Landgericht Würzburg die damals 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt (Az.: 1 Ks 801 Js 20779/2). Einen Tötungsvorsatz bei der Tat in einem Seniorenheim in Volkach konnten die Würzburger Richter nicht erkennen. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Würzburg Revision beim BGH ein. Dieser urteilte jetzt, dass dieses frei von Rechtsfehlern ist.

BGH, 07.09.2022 – 6 StR 52/22
Mitteilung des BGH vom 13.09.2022