Grundbegriffe des Arbeitsrechts: die Kündigung
von RA, FA für MedR und ArbR Christian Krapohl, Düsseldorf, moellerpartner.de Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beenden soll. Damit unterscheidet sich die Kündigung von einem Aufhebungsvertrag,...
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