Hohe Anforderungen: Aufklärungsbögen genügen nicht
Für den Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung in einem Arzthaftungsprozess reicht nicht der Verweis auf ausgefüllte Aufklärungsbögen, meint das Oberlandesgericht Koblenz. Stattdessen soll das Gericht den aufklärenden Arzt und den Patienten anhören und notfalls...
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