Geschützt: Burn-Out schon am Berufsanfang
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Zum ersten Mal haben Forscher den Zusammenhang zwischen dem Rabattvertragsmodell und Lieferproblemen von Arzneimitteln wissenschaftlich untersucht. Die von Pro Generika in Auftrag gegebene Studie des IGES Instituts* zeigt: Rabattverträge mit einem einzigen Hersteller führen...
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Ein heute 8 Jahre altes Mädchen hat als Folge einer Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt einen schweren Hirnschaden erlitten; sie ist schwerstbehindert und wird Zeit ihres Lebens immer auf fremde Hilfe angewiesen sein. Der Grund...
Das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung ist nach Überzeugung des VerwaltungsgerichtsKöln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das VG Köln hat deshalb sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes dem...
Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn es einen Versicherten, der nur noch stationärer medizinischer Reha-Leistungen bedarf, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz erhält.
Das Landgericht Berlin verurteilte zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes während eines Kaiserschnitts zu Bewährungsstrafen.
Ein Klinik-Chefarzt, der gleichzeitig auch als Vertragsarzt zugelassen ist, muss am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen.
Dr. med. Susanne Johna ist neue 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands. Die 54-jährige arbeitet als Oberärztin für Krankenhaushygiene im St. Josefs-Hospital Rheingau in Rüdesheim.
Manchmal ist weniger mehr – das gilt auch im ärztlichen Behandlungsalltag. Die Initiative „Klug entscheiden“ will dafür sensibilisieren, dass nicht alles Machbare am Patienten vorgenommen wird.
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