Knapp 25.000 Euro im Monat? Keine Erstattung von Mutterschutzlohn für stillende Zahnärztin
Eine Arbeitnehmerin, die ihr Kind über das erste Lebensjahr hinaus weiterhin stillt und deswegen nicht arbeitet, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn kein ärztlich attestiertes Beschäftigungsverbot für die Stillzeit vorliegt.