Weiterbildung zum Facharzt – und die arbeitsvertragliche Vertragsstrafenklausel
Die in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zur Weiterbildung als Fachärztin enthaltene Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von drei Bruttomonatsvergütungen führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB...
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