Versorgungswerk-Skandal in Berlin: Zahnärztin muss trotzdem einzahlen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag einer Zahnärztin zurückgewiesen und damit die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen trotz der Krise beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) bestätigt. Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken seien öffentliche Abgaben ohne aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, wobei die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft betont wurde.
Hintergrund des Verfahrens ist der Finanz- und mutmaßliche Korruptionsskandal rund um die vormals Verantwortlichen des Versorgungswerks, wodurch nach aktuellem Wissensstand fast die Hälfte des angelegten Kapitals der Mitglieder verloren ging.
Selbst in dieser Situation bestehe kein „Beitragsverweigerungsrecht, so das Gericht. Die verpflichtenden Zahlungen einzustellen ist nach den Grundsätzen des Rechtsstaats somit unzulässig. Das gelte insbesondere, soweit rechtswidriges Verhalten in der Vergangenheit liege und durch die aktuellen Beiträge nicht fortgesetzt werde.
Das Gericht in seinem Leitsatz: „Pflichtmitglieder eines Versorgungswerkes können ihre Beitragszahlungen grundsätzlich nicht verweigern, selbst wenn sie das Handeln des Versorgungswerkes für rechtswidrig halten. Denn die dadurch ausgeübte Eigenmacht ist nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Rechtsstaates, wonach staatliche Instanzen für die Rechtsdurchsetzung bei rechtswidrigem Verhalten verantwortlich sind. Die Mitglieder sind vielmehr auf ihre körperschaftsinterne Mitwirkungsmöglichkeiten oder eine gerichtliche Kontrolle des Handels der Organe zu verweisen.“
Verwaltungsgericht Berlin, 27.04.2026 – 9 L 14/2
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