Neue Regeln für die Anerkennung ausländischer Heilberufsqualifikationen

Am 01.11.2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Kraft. Es soll dem Fachkräftemangel in Deutschland begegnen und ermöglichen, Berufsabschlüsse von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Hebammen aus dem Ausland in Deutschland künftig zügig und transparent anzuerkennen.

Fachkräfte, die ihre Ausbildung außerhalb der EU/des EWR erworben haben, wird die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall erhoben. Die „dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung“ entfällt größtenteils. Die Prüfbehörden sollen nicht mehr gezielt nach Unterschieden und Defiziten im Lehrplan des Herkunftslandes suchen, sondern einheitliche Standards für die Beurteilung anlegen, ob eine Person ihren Beruf in der Praxis sicher ausüben kann.

Die Bundesländer haben künftig das Recht, die Fachsprachprüfung bereits vor der fachlichen Prüfung der Berufsqualifikation durchzuführen. Für mehr Rechtssicherheit für Kliniken und Beschäftigte kann die Erlaubnis zur Berufsausübung für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte in medizinischen Ausnahmefällen künftig unbefristet erteilt werden.

Zum Gesetzestext: https://t1p.de/iewxs
Nähere Informationen des BMG zum Gesetz: https://t1p.de/s47ks