Erhöhung des Abzugsvolumens für Beiträge zur berufsständischen Altersvorsorge
Im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase.
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