Ein Arbeitnehmer, der erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt fasst mit der anschließenden Äußerung, „da tue sich etwas“, kann auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt werden.
Bevor ein Arbeitgeber Stammbeschäftigten betriebsbedingt kündigen darf, muss er erst einmal auf die bislang fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmer verzichten. Andernfalls sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in zwei Urteilen.
Auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Ärzte und Zahnärzte seit November 2020 die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben. Der Aufdruck erfolgt softwaregestützt. Aus...
Für viele Familien sind Verdienstausfälle durch die Corona-Pandemie eine existenzielle Sorge. Bekommen Arbeitnehmer in solchen Situationen weiterhin ihren Lohn? Wir beantworten in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen.
Neueste Kommentare