Krankenkasse zahlt nicht für Ginseng als Nahrungsergänzungsmittel
Das LSG Celle-Bremen entschied, dass ein Mann, der unter anderem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung leidet, keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für Ginseng und Zink als Nahrungsergänzungsmittel hat.
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