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Krankenkasse zahlt nicht für Ginseng als Nahrungsergänzungsmittel

Das LSG Celle-Bremen entschied, dass ein Mann, der unter anderem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung leidet, keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für Ginseng und Zink als Nahrungsergänzungsmittel hat.

Die Ermittlungen der Kassen

(pag) – Um sich gegen Abrechnungsbetrug zu wehren, setzen Kassen auf eigene Ermittlungseinheiten. Aktuell verfolgt das Team der AOK Nordwest 959 Fälle. Allein in den vergangenen zwei Jahren holten die Spezialisten über 3,8 Millionen...