Oberarzt verurteilt: Vorsicht vor Eingriffen, auf die sich die Einwilligung nicht bezieht!
von Sascha Lübbersmann, Facharzt für Medizinrecht, Kanzlei Ammermann Knoche Boesing, Münster, www.kanzlei-akb.de Eine vorsätzliche strafbare Körperverletzung liegt auch dann vor, wenn sich die Patientenaufklärung und -einwilligung auf einen anderen als den später tatsächlich durchgeführten...
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