Geschützt: „Nackt“ auf dem MRT-Bild: Verstößt das gegen die informationelle Selbstbestimmung?
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Zum Artikel „Qualitätsrichtlinien beeinflussen ärztliche Dokumentationspflichten nicht“ (Heft 3/2018, S. 10-12) erreichte uns folgender Leserbrief.
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yon RA Philip Christmann, Berlin/Heidelberg – www.christmann-law.de Immer mehr Ärzte arbeiten in Deutschland, die im Ausland ausgebildet wurden. Zum Erwerb der deutschen Approbation müssen diese Ärzte mittels Zeugnissen nachweisen, dass sie ein bestimmtes deutsches...
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