Geschützt: Werbung mit Wirkung von Behandlungsmethoden: OLG Frankfurt legt die Latte hoch
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Ein arbeitsloser Arzt, der als Honorararzt in England arbeiten will, hat keinen Anspruch auf sog. „Einstiegsgeld“. Das Jobcenter lehnte die Förderung seiner Selbstständigkeit in England ab.
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