Änderung des § 203 StGB regelt Weitergabe geschützter Daten an externe Dienstleister
von RA und FA für MedR und ArbR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de Nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) machen Sie sich als Arzt (und Berufsgeheimnisträger) strafbar, wenn Sie geschützte Informationen weitergeben, die...
Neueste Kommentare