Geschützt: Alternative Behandlungsmethoden: Nicht per se ein Behandlungsfehler?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase.
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Zum Monatswechsel erscheint das neue Heft von [!] Oberarzt heute. Hier ist bereits der Überblick über die Themen des kommenden Heftes.
von Philip Christmann, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin http://www.christmann-law.de Mangelnde Deutschkenntnisse der Patienten stellen ein erhebliches Problem dar, denn der Arzt ist verpflichtet, die Aufklärung für den Patienten verständlich zu gestalten (§ 630e Abs. 2...
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