Keine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung bei Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz
Krankenkassen müssen sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung nicht beteiligen, wenn die Vorschriften des deutschen Embryonenschutzgesetzes nicht eingehalten wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Behandlung in einem Mitgliedsstaat der EU erfolgte, in...
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