Aufklärung und Dokumentation – ein Dauerthema mit Fallstricken
Die wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB).
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WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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WeiterlesenEine besondere Erörterung des „allgemeinen“ Misserfolgsrisikos kann entbehrlich sein, wenn die Frage des Misserfolgs überhaupt (zum Beispiel durch Hinweise auf
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