Geschützt: Keine weitere Verlängerung der Berufserlaubnis für türkische Ärztin
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Mit Erhalt der Berufserlaubnis müssen sich ausländische Ärzte aus dem Nicht-EU-Ausland (also z.B. der Türkei) schnellstmöglich auf eine Kenntnisprüfung vorbereiten. Sie müssen somit eine zweigleisige Strategie benutzen, die eine erhebliche finanzielle und zeitliche Belastung...
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Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter Jahresarbeitszeit haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
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