[!] Oberarzt heute Aktuelles

Weiteres Urteil zum Honorararzt: OP-Anästhesistin ist abhängig beschäftigt

von RA Philip Christmann, Berlin/ Heidelberg – www. christmann-law.de Eine honorarärztlich tätige OP-Anästhesistin, die in die OP-Organisiation der Klinik eingebunden ist, keine Gestaltungsspielräume besitzt und kein unternehmerisches Risiko trägt, ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig.