Keine Kostenübernahme für Behandlung chronischer Erschöpfung im Naturheilzentrum
Auch ein Patient, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, kann keine Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkasse für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem heilpraktischen Naturheilzentrum verlangen.
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