Geschützt: Entgeltgleichheitsklage: Vermutung der Benachteiligung wegen des Geschlechts
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
§ 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Doch wer hat genau einen Anspruch?...
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Eine Arbeitnehmerin, die ihr Kind über das erste Lebensjahr hinaus weiterhin stillt und deswegen nicht arbeitet, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn kein ärztlich attestiertes Beschäftigungsverbot für die Stillzeit vorliegt.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Ein Arbeitnehmer, der erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt fasst mit der anschließenden Äußerung, „da tue sich etwas“, kann auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt werden.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen.
Neueste Kommentare