Geschützt: Ausbildung von Assistenten im MVZ: Gelten für Zahnärzte eigene Regeln?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Ermächtigte Krankenhausärzte können nicht verpflichtet werden, an dem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst teilzunehmen.
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Ein Vertragsarzt, der aktuell oder dauernd nicht für eine persönliche Übernahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes geeignet ist, bleibt grundsätzlich verpflichtet, den Dienst durch einen „Vertreter“ auf eigene Kosten wahrnehmen zu lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV)...
von RAin und FAin für MedR Anke Vorrink, LL.M., Kanzlei Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichten. Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen...
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