Schlagwörter: Arzthaftung

Remonstration: Die Pflicht zum fachlichen Widerspruch

Verstößt ein von einem vorgesetzten Arzt angeordnetes Vorgehen in der konkreten Behandlungssituation gegen medizinisches Basiswissen und begründet es erkennbar erhöhte Risiken, aber keine Vorteile für den Patienten, so sind nachgeordnete Ärzte verpflichtet, dieses Vorgehen...

Pflicht zur Aufklärung über das allgemeine Misserfolgsrisiko?

Eine besondere Erörterung des „allgemeinen“ Misserfolgsrisikos kann entbehrlich sein, wenn die Frage des Misserfolgs überhaupt (zum Beispiel durch Hinweise auf gewisse schädliche Verhaltensweisen der/des Behandelten) mit der Patientin bzw. dem Patienten erörtert worden ist....

Behandlungsfehler bei mangelhafter Dokumentation des Beschwerdeverlaufs?

Dass in einer Behandlungsdokumentation der Beschwerdeverlauf nicht dokumentiert ist und sich daher nicht einschätzen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Indikation zu einer Operation bestand, führt auch dann nicht zu der Vermutung eines Behandlungsfehlers, wenn...