Fachärztliche Weiterbildung nur mit abgeschlossener Berufsausbildung möglich
Die Anrechnung einer Tätigkeit auf der Grundlage einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 BÄO als Weiterbildungszeit für die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt ist nicht möglich. Es muss...