Teilzeitjob ist kein Grund für niedrigeren Stundenlohn
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden können,
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WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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