Landesarbeitsgericht bestätigt: Auch Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu
Die Entscheidung ist auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar und stärkt damit die Rechte von Teilzeitkräften an Universitätskliniken und an anderen Häusern – unter anderem im kommunalen Bereich.
Das Urteil vom 27. April 2026 (Az.: 4 SLa 1069/25) ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
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