Landesarbeitsgericht bestätigt: Auch Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu 

Der Marburger Bund Niedersachsen hat in der Berufungsinstanz sein wegweisendes Urteil vom 15. Oktober 2025 (Az.: 8 Ca 249/25 Ö) erfolgreich verteidigt. Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat in seinem Urteil vom 27. April 2026 der klagenden Ärztin aus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht sah in der Nichtgewährung der Zuschläge eine Diskriminierung von Teilzeitkräften und schloss sich damit der Rechtsauffassung des Marburger Bundes Niedersachsen an: Auch Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge für ihre geleistete Mehrarbeit zu.

Die Entscheidung ist auf alle Tarifwerke des Marburger Bundes übertragbar und stärkt damit die Rechte von Teilzeitkräften an Universitätskliniken und an anderen Häusern – unter anderem im kommunalen Bereich.

Das Urteil vom 27. April 2026 (Az.: 4 SLa 1069/25) ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

 

 

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