Aufklärung und Dokumentation – ein Dauerthema mit Fallstricken
Die wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB).
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WeiterlesenDass in einer Behandlungsdokumentation der Beschwerdeverlauf nicht dokumentiert ist und sich daher nicht einschätzen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Indikation
WeiterlesenDie Behandlungsdokumentation eines (Zahn)arztes hat juristisch eine große Bedeutung. Es wird vermutet, dass sie richtig ist. Das bedeutet zum einen
WeiterlesenÄrztinnen und Ärzte müssen alles mögliche dokumentieren – so verlangt es das Gesetz. Doch manche Ärzte vergessen, dass eine Patientenakte
WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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