Die wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB). Die Aufklärung hat im Grundsatz mündlich zu erfolgen. Und Sie dürfen nicht alles dokumentieren!...
Dass in einer Behandlungsdokumentation der Beschwerdeverlauf nicht dokumentiert ist und sich daher nicht einschätzen lässt, ab welchem Zeitpunkt die Indikation zu einer Operation bestand, führt auch dann nicht zu der Vermutung eines Behandlungsfehlers, wenn...
Die Behandlungsdokumentation eines (Zahn)arztes hat juristisch eine große Bedeutung. Es wird vermutet, dass sie richtig ist. Das bedeutet zum einen die Vermutung, dass dokumentierte Untersuchungen, Aufklärungen und Behandlungen auch stattgefunden haben. Allerdings wird nach...
Ärztinnen und Ärzte müssen alles mögliche dokumentieren – so verlangt es das Gesetz. Doch manche Ärzte vergessen, dass eine Patientenakte eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellt. Wer diese fälscht oder unbefugt ändert, kann...