Auch MVZs, Ärzte-GmbHs etc. müssen sich an die Gebührenordnungen halten
Der in § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschriebene Anwendungsbereich der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner
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WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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WeiterlesenWurde aufgrund eines Anfangsverdacht auf Abrechungsbetrug eine Durchsuchung der Praxis angeordnet und fällt dieser Verdacht nachträglich weg, so muss die
WeiterlesenIn der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 01.01.2022 die Gebühren für Gutachten zum Teil deutlich gestiegen. Damit können Ärztinnen und Ärzte
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