Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen. „Brustkrebsnachsorge: Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen“ weiterlesen
Erfolg im Beruf – Freude am Leben
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen. „Brustkrebsnachsorge: Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen“ weiterlesen