Sonstiges

Vorwort zur Ausgabe 02/2018

Liebe Leserin, lieber Leser,

gerade bei Angestellten der höheren Gehaltsstufen oder AT-Angestellten klaffen zum Teil große Unterschiede beim Gehalt und bei zusätzlichen Vergütungsbestandteilen. Das ist zum einen bedingt durch das persönliche Verhandlungsgeschick bei der Einstellung. Zum anderen können solche Unterschiede auch bestehen durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Standing beim Chef oder den Grad der subjektiven Unersetzbarkeit. Gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen werden oft zu wesentlich schlechteren Konditionen eingestellt.

Die Bundesregierung vermutet, dass gerade Frauen hier schlechter gestellt sind und hat deshalb das Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Seit Anfang dieses Jahres können Sie vom Arbeitgeber Auskunft verlangen, was Ihre Kolleginnen oder Kollegen verdienen. Wie das geht (und welche Einschränkungen es gibt), beschreiben wir in der Ausgabe 02/2018 auf den Seiten 7 bis 10.

Dreh- und Angelpunkt bei diesem Auskunfts-Verfahren ist der Betriebsrat (bzw. Personalrat oder Mitarbeitervertretung). Auch wenn der Betriebsrat Ihnen nur den Median der Gehälter und Vergütungsbestandteile melden muss, hat er doch Einblick in die tatsächlichen Gehaltslisten.

Nicht zuletzt dieser Informationsvorsprung des Betriebsrates ist ein Argument dafür, bei den Betriebsratswahlen, die in diesem Frühjahr durchgeführt werden, zur Wahl zu gehen und (wo dies noch geht) auch als Arzt zu kandidieren. Denn bei den kommenden massiven Umwälzungen bei den Kliniken wie auch bei den kommenden Tarifverhandlungen ist es wichtig, dass sich Ärztinnen und Ärzte vor Ort auch als Betriebsräte in den Kliniken engagieren.

Herzlichst, Ihr
Wolfgang Schmid | Herausgeber

 

PS.: Wenn Sie gute oder weniger guter Erfahrungen mit dem Betriebsrat – oder als Betriebsrat – gemacht haben: Schreiben Sie uns diese doch bitte!

Und wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen aus dem Heft haben,
schreiben Sie uns auch! Unsere Fachautoren stehen Ihnen mit ihrem Wissen
gerne zur Verfügung.