Apotheker panschte Krebsmedikamente – 12 Jahre Haft
Der Fall ging durch die Presse, jetzt hat er seinen juristischen Abschluss gefunden: Ein Apotheker, der Krebsmedikamente panschte und dabei Millionen verdiente, muss für 12 Jahre hinter Gitter. Zudem erhält er ein lebenslanges Berufsverbot, seine Erträge in Höhe von 13,6 Mio. Euro werden eingezogen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10. Juni 2020 entschieden (Az. 4 StR 503/19).
Der Fall
Der selbständige Apotheker aus Bottrop stellte Arzneimittelzubereitungen für die Krebspartienten her, die für jeden Patienten individuell zubereitet wurden. Diese lieferte er dann an Kliniken und onkologische Arztpraxen. In etwa vier Jahren bereitete er etwa 15.000 solchen Arzneimittel zu. Der Haken: Die Zubereitungen waren meist zu gering dosiert und entsprachen daher nicht mehr den ärztlichen Verordnungen. Mit diesen gepanschten Arzneimitteln gefährdete der Apotheker mit Krebspatienten solche Menschen, die ohnehin eine lange Leidenszeit hinter sich hatten.
Die unterdosierten Arzneimittel rechnete er bei den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab; hierdurch verschaffte er sich in betrügerischer Weise eine dauerhafte Einnahmequelle in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.
Das Urteil
Der BGH bestätigte das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Essen weitgehend, senkte lediglich die einzuziehende Summe von 17 Mio auf 13,6 Mio. Euro. Die Vorinstanz hatte das Verhalten des stadtbekannten Apothekers mit harschen Worten gerügt: Er habe eine besonders verwerfliche Gesinnung erkennen lassen und habe sich aufgrund seiner Profitgier auch nicht vor möglichen gesundheitlichen Folgen auf schwerkranke Patienten abhalten lassen, so die Richter des LG Essen.
Der BGH bestätigte somit die Vorinstanz weitgehend. Es wies die Revision des Beklagten ab, der mehrere Verfahrensfehler moniert hatte. Nicht erfolgreich waren zudem einige Nebenkläger, die eine Verurteilung des Apothekers nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen versuchten Mordes erreichen wollten.
Fazit
Der Fall ist beispiellos. Der Apotheker, der gern als Gönner und Sponsor auftrat und insoweit anerkannt war, hatte jedoch noch Glück: Ein juristisches Gutachten hatte gefordert, dass er auch wegen versuchten Mordes verurteilt wird.