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Die Organspenden versiegen: Zeit für eine Systemänderung?

Die Zahl der Organspenden ist in Deutschland auf dem niedrigsten Niveau, seitdem diese Zahlen dokumentiert werden. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation weist für 2017 noch 797 Organspender aus. Vor zehn Jahren waren es noch 1.313 – 40 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Jetzt fordern Ärztevertreter ein konsequentes Umdenken bei der Organspende. Und auch die Politik beginnt zu reagieren.

Erweiterte Widerspruchslösung?

„Unser Organspende-System hat versagt“, resümiert Ärztekammerpräsident Dr. Theodor Windhorst (ÄKWL). Er favorisiert eine erweiterte Widerspruchslösung – wie sie in anderen europäischen Ländern angewandt wird. In Spanien etwa gebe es die erweiterte Widerspruchslösung bereits: „Dort sind es ca. 39 Organspender je Millionen Einwohner, bei uns lediglich 9,3.“ Im vergangenen Jahr wurden 175 Spenderorgane aus Ländern mit der Widerspruchslösung nach Deutschand importiert.

In den Niederlanden (14,3 Spender pro Millionen Einwohner) wurde kürzlich ein Gesetz geändert: Dort soll jeder mit dem 18. Geburtstag als Organspender erfasst werden – es sei denn er widerspricht. Die Niederlande sind bereits das 18. europäische Land, das die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende einführt. Die Schweiz mit 17 Spendern pro Million Einwohnern wartet einen Probezeitraum von fünf Jahren zur Steigerung der Spenderzahlen ab, um dann über Änderungen zu entscheiden.

Mehr freigestellte Transplantationsbeauftragte!

Gemeinsam plädieren die Ärztekammerpräsidenten Dr. Theodor Windhorst (ÄKWL) und Rudolf Henke (ÄKNo) für die „bayerische Lösung“: In Bayern wurde zu Beginn des Jahres 2017 eine verbindliche Regelung für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geschaffen. Bayern ist das Bundesland, das im zurückliegenden Jahr entgegen dem Bundestrend mit +18 % die deutlichste Steigerung der Organspenden erzielen konnte.

In Hamburg sollen die 22 Krankenhäuser, die Organe entnehmen, nun künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten benennen. Der Entwurf für ein neues Landesgesetz sieht eine Stelle pro 100 Intensivbetten vor. Diese Transplantationsbeauftragten sollen von weiteren Aufgaben freigestellt werden. Als Qualifikation müssen die Beauftragten eine Facharztqualifikation und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Intensivmedizin oder die Zusatzweiterbildung Intensivmedizin vorweisen. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Berichtspflicht vor, ob in den Hamburger Krankenhäusern die Möglichkeiten für Organspenden umfassend erkannt und genutzt werden.

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