Sonstiges

Rufdienste bei der VKA: eigentlich alles beim Alten

Ich denke, auch wenn die aktuellen Diskussionen momentan sicher ganz andere Bereiche der Medizin und des Gesundheitswesens betreffen, gibt es einen Diskussionsbedarf zum Thema Rufdienste.

von Dr. Andreas Kiefer MPH, Oberarzt Unfallchirurgie/Orthopädie, Aller-Weser-Klinik Verden

von Dr. Andreas Kiefer MPH,
Oberarzt Unfallchirurgie/Orthopädie,
Aller-Weser-Klinik Verden

In der letzten Tarifrunde mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat der Marburger Bund viel erreicht, neben der „obligatorischen“ Anpassung der Gehälter: Eine Festschreibung der Zeiterfassung, Begrenzung der Dienstwochenenden auf zwei im Monat, begrenzte Anzahl von Bereitschaftsdiensten.

Die Umsetzung lässt in manchen Häusern sicher noch auf sich warten, die Ausgestaltung bleibt in den kleinen Häusern wahrscheinlich durch Ausnahmeregelungen hinter den Erwartungen zurück, ist aber insgesamt eine Verbesserung der Arbeitssituation für alle, die sich als Assistenzärzte mit einer immer schwieriger werdenden Arbeitssituation ausei­nan­dersetzen müssen.

Leider haben diese sinnvollen und mehr als überfälligen Verbesserungen den Bereich der oberärztlich Beschäftigten nur geringfügig tangiert. Hier bleibt eigentlich alles beim Alten.

Noch immer ist die Anzahl der monatlichen Rufdienste unbegrenzt, in kleinen Häusern ist die Einhaltung von Ruhezeiten nach Beanspruchung in den Rufdiensten meist personell nicht möglich, ein Weiterarbeiten obligat um den Regelbetrieb am Folgetag aufrecht zu erhalten. Je nach Größe der Häuser sind auch 14 Rufdienste im Monat keine Seltenheit, sechs bis acht meist die Regel. Eine Kompensation durch Freizeitausgleich ist aus Gründen des Personalmangels meisten obsolet.

Und so steht manch einer vor der Frage, insbesondere ab Mitte fünfzig, vielleicht auch schon früher, ob man diese Belastung wirklich noch bis zur Rente durchhalten möchte oder kann. Nicht selten beendet ein vorzeitiges Ableben kurz nach dem Renteneintritt, der sich bekanntlich in den kommenden Jahren immer weiter nach hinter verlängert, das Problem. Oder es erfolgt eine Abwanderung in den niedergelassenen Bereich, um den Diensten auf Dauer zu entgehen.

Es wäre begrüßenswert, wenn sich der Marburger Bund bei erneuten Verhandlungen auch dieser Thematik konstruktiv annehmen würde. Richtig ist, dass es die oben erwähnten Verbesserungen auf der Assistentenebene geben musste, aber auch der angespannten Lage in den Rufdiensten sollte zukünftig Rechnung getragen werden.

Die Anzahl der Rufdienste sollte, insbesondere wenn die Belastung durch implizierte Regelarbeitszeiten wie Oberarztvisiten und Sprechstunden schon die eigentliche Bezeichnung konterkariert, ebenfalls eine Begrenzung erfahren. Auch sollte es jedem ab einem bestimmten Alter anheimgestellt werden, ob man noch Rufdienste leisten möchte und über die Anzahl selber, ohne berufliche Nachteile, entscheiden zu können.

Dadurch würde sicher in vielen Fällen, die Kompetenz der erfahrenen Kollegen langfristig erhalten bleiben. Und es böte sich für die jungen Kollegen die Möglichkeit ihre berufliche Karriere zu entwickeln und nicht in andere Krankenhäuser wechseln zu müssen. So gesehen eine Win-win-Situation für „Jung und Alt“.


Ein nicht zu verachtender Nebeneffekt wäre auch die Tatsache, dass sich dadurch, zur Gewährleistung der Dienstfähigkeit auch die Ausbildungssituation für junge Fachärzte verbessern könnte. Je höher der Kenntnisstand der jungen Kollegen, umso ruhiger die möglicherweise am Beginn des Einstiegs in die oberärztliche Rufdiensttätigkeit notwendige Inanspruchnahme eines kollegialen „Hinter-Hintergrundes“.

Denn durch das Vorbild unserer jungen Kollegen merken auch wir – die wir schon länger der sich immer weiter verdichtenden Arbeitssituation im Krankenhaus ausgesetzt sind – wie wichtig eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist.

[?] Was meinen Sie dazu? Schreiben Sie uns! info@oberarzt-heute.de