Geschützt: Kein „Hammerexamen“ für Ärzte aus dem Ausland
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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von Rechtsanwalt Philip Christmann, Berlin – www.christmann-law.de Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung nach § 136 SGB V sind für die Frage, was der Arzt dokumentieren muss, ohne Belang. Entspricht eine schriftliche oder bildliche...
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von RA und FA für MedR und ArbR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de Nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) machen Sie sich als Arzt (und Berufsgeheimnisträger) strafbar, wenn Sie geschützte Informationen weitergeben, die...
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