Geschützt: Homeoffice: Arbeitgeber muss Untätigkeit nachweisen
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Anders als bislang beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit künftig nicht mehr auf so genannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder...