Dient eine Impfung „wesentlichen betrieblichen Zwecken“, kann ein Impfschaden als Arbeitsunfall gelten. Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat das Bundessozialgericht...
Schlagwörter: Impfschaden
Geschützt: Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden
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Geschützt: Sind die Folgen einer Grippeschutzimpfung als Arbeitsunfall zu entschädigen?
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