Schlagwörter: Impfschaden

Dient eine Impfung „wesentlichen betrieblichen Zwecken“, kann ein Impfschaden als Arbeitsunfall gelten. Ein Krankenhauskoch kann unter Unfall­versicherungs­schutz stehen, wenn er an einer von der Kranken­haus­verwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat das Bundessozialgericht...